Tipps
Einige Tipps von uns für Sie zu Rechtsanwaltskosten. In vielen Fällen müssen Sie bei einer Beauftragung des Rechtsanwaltes nicht endgültig die Kosten tragen. Bei Verkehrsunfällen ist die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzesverpflichtet, auch die entstandenen Anwaltskosten mit auszugleichen. Bei Beauftragung eines Anwaltes im allgemeinen Zivilrecht hat die Gegenseite die Anwaltskosten zu übernehmen, wenn sie sich im Verzug befindet, das heißt, vor anwaltlicher Einschaltung einmal gemahnt wurde oder endgültig abgelehnt hat. Auch nach allgemeinen Schadensersatzrecht wird häufig die Übernahme der Anwaltskosten geschuldet. In Zivilrechtsstreitigkeiten wie auch beim Arbeitsgericht und Sozialgericht besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bewilligt zu bekommen. Das Gericht überprüft, ob aufgrund der Einkommensverhältnisse kostenfreie Beiordnung eines Rechtsanwaltes erfolgt oder eine Ratenzahlung angeordnet wird. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, insbesondere auch im Arbeitsrechtsbereich, da dort auch bei Gewinn eines Rechtsstreites in erster Instanz jeder seine eigenen Kosten selbst zu tragen hat. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind die zum Teil erheblichen Kostenrisiken abgesichert, die sonst häufig daran hindern, sein gutes Recht geltend zu machen. Von unserem Büro wird die ARAG Rechtsschutzversicherung als sehr kundenfreundlich mit einem sehr guten Preis/Leistungsverhältnis empfohlen.